FuzzyDupes EULA

Lizenzbestimmungen

§ 1 Gegenstand

Gegenstand dieser Lizenzbestimmungen ist das Computerprogramm FuzzyDupes, die Online-Anwenderdokumentation sowie sonstiges zugehöriges schriftliches Material, nachfolgend zusammenfassend als Software bezeichnet.

§ 2 Zusicherungen

(1) Diese Software wird Ihnen zur Verfügung gestellt "so wie sie ist".

(2) Kroll Software-Entwicklung macht keinerlei Zusicherungen bezüglich Funktionstüchtigkeit, Fehlerfreiheit oder Verwendbarkeit zu einem bestimmten Zweck.

§ 3 Evaluierung

(1) Es wird eine kostenlose und unverbindliche Demo-Version bereitgestellt. Diese dient ausschließlich zur Evaluierung der Software und darf nicht produktiv eingesetzt werden.

(2) Schon die Nutzung der Suchergebnisse erfordert eine kostenpflichtige Nutzungslizenz.

§ 4 Nutzungslizenz

(1) Die Nutzungslizenz berechtigt zum zeitlich unbegrenzten Einsatz der Software an einem Arbeitsplatz. Eine zeitgleiche Nutzung auf mehr als einer Hardware erfordert eine Mehrfachlizenz.

§ 5 Auslieferung

(1) Diese Software wird ausschließlich online zum Download angeboten. Auch bei Lizensierung werden keine Datenträger oder gedruckten Handbücher dem Kunden überlassen.

§ 6 Dekompilierung und Programmänderungen

(1) Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) einschließlich einer Programmänderung sind unzulässig.

(2) Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzroutinen ist unzulässig.

(3) Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.

§ 7 Haftung

(1) Bei Schäden und Folgeschäden, die durch den Einsatz dieser Software entstehen, haftet Kroll Software-Entwicklung maximal bis zum 1-fachen Kaufpreis.

(2) Die Software weist durch Warnhinweise darauf hin, dass die Dublettensuche mit Sicherungskopien einer Datenbank durchgeführt werden soll. Für Datenverlust an den bearbeiteten Datenbanken übernimmt Kroll Software-Entwicklung keine Haftung.

(3) Die Haftung für sonstigen Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

§ 8 Schriftform

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen, besondere, über die übliche Vertragsabwicklung hinausgehende Vereinbarungen sowie sonstige besondere Zusicherungen und Abmachungen dürfen von den Mitarbeitern des Lieferanten nicht erklärt werden. Sie sind nur nach einer schriftlichen Bestätigung durch den Lieferanten verbindlich.

§ 9 Gerichtsstand

(1) Gerichtsstand ist in jedem Fall Altdorf (URI), Schweiz

 

Kroll Software-Entwicklung, Altdorf/CH, den 15.11.2019